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Kommt es immer mehr zur Einschränkung von Eigentümerrechten beim Immobilienbesitz?
Das ist eine Frage, die sich Hausgeld-Vergleich e.V. und besorgte Mitglieder stellen. Der einzelne Eigentümer wurde praktisch per Gesetz entmündigt, denn wenn es jetzt einer Eigentümergruppe in den Sinn kommt, konkrete Regelungen zur Kostenverteilung des Kaufgegenstandes „Wohnung“ per einfachen oder qualifizierten Mehrheitsbeschluss aus eigennützigen Gründen auszuhebeln, so ist das ab 1.7.2007 möglich. Wer eine Wohnung einfachen Standards wegen seiner begrenzten Mittel gekauft hat, ist nicht davor geschützt, dass diese Immobilie jetzt in Richtung einer „Luxusimmobilie“ per Mehrheit saniert wird. Gegen daraus fällige Sonderzahlungen in Höhe von 10.000 bis 30.000 € ist der einzelne Eigentümer laut Gesetz machtlos, wenn die Mehrheit die gesetzgeberischen neuen Möglichkeiten zu nutzen versteht. Die Rechte des Immobilienbesitzers wurden aber auch anderweitig systematisch entwertet. Dies ist z.B. bei gesetzlich angeordneten Zwangsinvestition in energetische Sanierung der Fall, bei denen Wirtschaftlichkeitsgebote missachtet werden. So sind z.B. alle Fenster komplett zu erneuern, wenn nur 20% der Erneuerung bedürfen. So schreibt es eine unverständliche EnEV vor. Und selbst wenn eine Wohnung nicht vermietet werden kann, so müssen auch bei sog. Leerständen Grundsteuern bezahlt werden. Teilweise überzogene kommunale Gebühren für Wasser, Abwasser und Müllentsorgung und hohe Steuern bzw. Abgaben auf Energie dienen der Haushaltssanierung anderer Bereiche. Immobilieneigentum steht immer mehr im Blickpunkt finanzieller Begehrlichkeit Dritter und gesetzgeberischer Unverhältnismäßigkeit. |
Daraus folgt, dass derjenige, der sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung beschäftigt, weder mit realen Wertsteigerungen seiner Immobilie noch mit Preiserhöhungen bei Vermietung rechnen sollte. |
Wenn Sie auch dieser Meinung sind, so schreiben Sie an: Hausgeld-Vergleich e.V., Gehrestalstr. 8, 91224 Pommelsbrunn E-Mail: hausgeld-vergleich@t-online.de |
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